Prinzipiell müssen Schweizer Webseitenbetreiber lediglich darauf hinweisen, dass und welche Cookies zum Einsatz kommen. Es muss aufgezeigt werden, wie der Besucher die Cookies im Browser wieder löschen kann.
Die ist die rechtliche Grundlage in der Schweiz. Laut Expertenmeinung betrifft die DSGVO der EU auch Schweizer Webseitenbetreiber die Waren oder Dienstleistungen europäischen Kunden zugänglich machen. Warten Sie nicht länger auf mögliche Abmahnungen und machen Sie ihre Webseite schon heute DSGVO konform. Mit unserem Cookie Consent Management System lösen Sie dieses Problem im Handumdrehen.